Änderung der Personalausweisverordnung


Mit Inkrafttreten der Verordnung am 01. Januar 2021 können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ab 16 Jahren eine eID-Karte beantragen. Die Gebühr hierfür beträgt 37,00 EUR.

Darüber hinaus wird mit dieser Verordnung die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises für Personen, die im Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 24 Jahre alt sind, ebenfalls auf 37,00 EUR erhöht. Die Gebühr für Personen unter 24 Jahre bleiben gleich.

Außerdem wird die Geltungsdauer von Kinderreisepässen angepasst. Die Gültigkeitsdauer wird auf ein Jahr verkürzt. Das heißt, dass Kinderreisepässe ab dem nächsten Jahr immer nur für ein Jahr verlängert werden

Gemeindeverwaltung