Bayerische Gigabitrichtlinie

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Lautertal beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.


Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Lautertal in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.

Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.

IST-Versorgung

Nutzungsbedingungen

Verpflichtungserklärung

*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.

Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Lautertal gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 16.09.2020 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 09.09.2020 endet!

Markterkundung Bekanntmachung


Modul 3: Ergebnis Markterkundung

Die Gemeinde Lautertal hat im Zeitraum vom 01.08.2020 – 16.09.2020 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnis Markterkundung


Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

 Die Gemeinde Lautertal führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netztes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR durch. 

 Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens.

 Bekanntmachung Auswahlverfahren einstufig (Wirtschaftlichkeitslückenmodell)

Muster Eigenerklärungen

Muster Kooperationsvertrag

Nutzungsbedingungen

Verpflichtungserklärung

*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Karte Erschließungsgebiet

Wertungsvorgehen

 Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.

 

Die Teilnahmeanträge sind bis zum Freitag, 21.10.2021, 11Uhr bei der Kontaktstelle (siehe Bekanntmachung) schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

Achtung:
Aufgrund einer Anfrage eines Netzbetreibers gewährt die die Gemeinde Lautertal eine Angebotsfristverlängerung bis zum 02.12.2021, 11.00 Uhr.


Modul 5: Auswahlverfahren Ergebnis 

Bekanntmachung der Gemeinde Lautertal bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR). 

Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung


Modul 6: Zuwendungsbescheid

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberfranken vom 05.10.2022 ist am 17.10.2022 bei der Gemeinde Lautertal eingegangen.


Modul 7: Kooperationsvertrag

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie wurde am 29.11.2022 zwischen der Gemeinde Lautertal und der Firma Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet. 

Stellungnahme der Gemeinde Lautertal zum Abschluss des Kooperationsvertrages im nachfolgenden Dokument:
Kooperationsvertrag