Das Bundesmeldegesetz ermächtigt die Einwohnermeldeämter bundesweit gewisse persönliche Daten aus dem Melderegister weiterzugeben bzw. zu veröffentlichen. Es besteht allerdings die Möglichkeit einer Weitergabe oder Veröffentlichung in bestimmten Fällen zu widersprechen.
27 Januar 2021, von Daniel Schreiber