Aus dem Gemeinderat wir berichtet - November


Förderzusagen für Baumaßnahmen

Erster Bürgermeister Karl Kolb konnte dem Gemeinderat über erfreulich hohe Förderzusagen für die bevorstehenden Baumaßnahmen berichten:

  • Die Kosten für den langersehnten Gehweg von der Kreuzstein-Apotheke in Richtung Verkehrskreisel wurden mit 235.000 € veranschlagt. Hiervon hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr rund 215.000 € als zuwendungsfähig anerkannt. Bei einem Fördersatz von 80 % beziffert sich der tatsächliche Zuwendungsbetrag auf bis zu 170.000 €. Da der Gehweg entlang der Kreisstraße verläuft, wird sich zudem der Landkreis Coburg an den Baukosten beteiligen. Somit wird der gemeindliche Kostenanteil im unteren fünfstelligen Bereich liegen. Hinzu kommen noch die Kosten für die Beleuchtung. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen.
  • Ebenfalls ein neuer Gehweg wird von der neuen Wohnanlage in der Frankenstraße in Richtung Rathaus errichtet. Dieser Weg bindet dann in der Verlängerung hoch zur Zentstraße auf. Von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 80.000 € hat die Regierung von Oberfranken 70.000 € als zuwendungsfähig anerkannt. Als höchstmögliche Gesamtzuwendung wird ein Festbetrag von 50.000 € gewährt. Soweit es die Witterung zulässt, soll noch in diesem Jahr mit dem Bau begonnen werden.
  • Im Rahmen der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie erhält die Gemeinde Lautertal eine Zuwendung in Höhe von 883.044 €. Der entsprechende Förderbescheid der Regierung von Oberfranken liegt vor. Die Gesamtausgaben des Glasfaserausbaus für den kompletten Anschluss der Ortsteile Neukirchen und Tiefenlauter sowie für einzelne Cluster in Oberlauter und Unterlauter belaufen sich auf 981.161 €. Der Anteil der Gemeinde Lautertal an den Gesamtkosten beträgt 10 %, somit 98.117 €. Den Zuschlag für den Breitbandausbau hat die Telekom Deutschland GmbH erhalten. Der Ausbauzeitraum beträgt laut Angaben der Telekom Deutschland GmbH drei Jahre.

Verwaltung und Gemeinderat sind stets bestrebt durch Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Fördermittel die Belastungen für den Gemeindehaushalt bei den erforderlichen Investitionen in die Zukunft möglichst gering zu halten.

Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2023 - 2027

Die beiden Kommandanten der Lautertaler Feuerwehr Jürgen Kalb und Matthias Grosch stellen dem Gremium ausführlich den Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027 vor. Auch Kreisbrandrat Stefan Püls ist zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend. Das 38 Seiten umfassende Papier enthält insbesondere detaillierte Angaben zur Struktur des Gemeindegebietes, zum Risikopotential, zur Alarmierung, zur Personalstruktur, zum Ausbildungsstand und zur Ausrüstung. (Finanzielle) Schwerpunkte sind dabei die Feuerwehrfahrzeuge und das Feuerwehrhaus „Zentrum“. So ist fest eingeplant, in den kommenden beiden Jahren das aus dem Jahr 1999 stammende Mehrzweckfahrzeug und den aus dem Jahr 1961 stammenden Tragspritzenanhänger des Löschzugs Tiefenlauter zu ersetzen. Die Kostenschätzungen hierfür belaufen sich auf 180.000 € bzw. 20.000 €. Zur Verbesserung der Einsatzfähigkeit ist mittelfristig die Anschaffung eines Gerätewagens Logistik (GW-L2) vorgesehen. Hierfür müsste jedoch noch ein zusätzlicher Stellplatz geschaffen werden. Auch eine mittelfristige Sanierung/Erweiterung des Feuerwehrhauses „Zentrum“ wurde in den Bedarfsplan aufgenommen, da insbesondere bei der Feuerwehr die gesetzlichen Anforderungen an den Gebäulichkeiten stetig steigen und das Gebäude sich auch energetisch nicht auf den neuesten Stand befindet. Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung stellen ihre Verantwortung für eine gut ausgestattete Feuerwehr heraus und danken allen Kameradinnen und Kameraden für deren herausragendes Engagement. Der Gemeinderat stimmt dem Feuerbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027 einstimmig zu.

Erwerb von Genossenschaftsanteilen an der Bürgerenergiegenossenschaft Coburger Land eG

In Unterlauter entsteht entlang der Autobahn A73 der Bürger-Solarpark Lautertal. Betreiber ist die Bürgerenergiegenossenschaft Coburger Land eG. Zur Abstimmung liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vor, seitens der Gemeinde Lautertal zehn Genossenschaftsanteile (500 € je Anteil) an der Bürgerenergiegenossenschaft Coburger-Land eG zu erwerben. Der Zweite Bürgermeister und Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten Martin Rebhan erläutert den Antrag. „Der Gemeinderat sollte mit dem Erwerb der Genossenschaftsanteile ein Zeichen setzen, dass die Gemeinde Lautertal hinter diesem sinnvollen Projekt - Erzeugung von Erneuerbaren Energien mit Wertschöpfung vor Ort - steht“, so Rebhan. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag mehrheitlich zu.

Zulassung einer neuen Bestattungsform

Zur Abstimmung liegt ein weiterer Antrag der SPD-Fraktion vor, die Bestattungsform sogenannter „Norweger-Gräber“ (sh. Foto) auf den Lautertaler Friedhöfen zuzulassen. Martin Rebhan erläutert, dass diese Bestattungsform die Möglichkeit bietet auf Grabpflege verzichten zu können, aber dennoch die Möglichkeit haben zu können, Blumen, Grablichter oder Ähnliches an der Grabstätte niederzulegen und diese zu einem Ort des stillen Gedenkens und der Andacht zu machen. Es handelt sich dabei um kleine Urnengräber, auf denen ein kleiner Grabstein steht. Die Umrandung des Grabmals ist geschlossen. Auf dieser Fläche kann Grabschmuck abgelegt werden. Die Beisetzung der Urne findet auf der Rasenfläche vor der Grabstätte statt. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Friedhofsatzung entsprechend anzupassen.

Beispielfoto „Norwegergrab“


Agrovoltaikanlage in Oberlauter - Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Entlang der Autobahn A 73 soll in der Gemarkung Oberlauter eine Agrovoltaikanlage entstehen. Der Gemeinderat hat hierzu in seiner 20. Sitzung am 17.03.2022 die 4. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplans beschlossen. In der Zeit vom 24.04.2022 bis zum 27.05.2022 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Es wurden insgesamt 26 Träger öffentlicher Belange und 6 Nachbargemeinden angeschrieben. Seitens der Öffentlichkeit wurden bis zum Sitzungstag keine schriftlichen Einwendungen vorgebracht. Mündlich wurden jedoch von einigen Bewohnern des Baugebietes Gaisäcker Vorbehalte vorgetragen. Mit den Bewohnern findet deshalb zeitnah ein Erörterungstermin statt. Bei den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange handelt es sich im Wesentlichen lediglich um Hinweise. Die Stellungnahmen wurden inhaltlich abgewogen und ein entsprechender Beschlussvorschlag erarbeitet. Die Stellungnahmen und die getroffenen Abwägungen des Gemeinderates können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Annahme des Beschlussvorschlages erfolgt einstimmig. 

Errichtung eines Funkmastes auf der Flurnummer 443/3 Gem. Unterlauter

Die Deutsche Funkturm Gesellschaft hat einen Antrag auf Errichtung eines 40 Meter hohen Funkmastes auf Höhe der Baumschule am Ortseingang von Unterlauter gestellt. Aus Sicht des Gemeinderates ist es möglich und macht es Sinn, den Funkmast weiter weg vom Ortseingang von Unterlauter zu platzieren. Der Gemeinderat verweigert deshalb - bei einer Gegenstimme - das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des Funkmastes an dieser Stelle. Zuständige Entscheidungsbehörde über den Antrag der Deutschen Funkturm Gesellschaft ist das Bauamt des Landratsamtes. Dieses kann das nicht erteilte gemeindliche Einvernehmen ersetzen.

Franziskuskapelle in Tiefenlauter – Übergabe- und Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Lautertal und der Interessengemeinschaft Gewerbetreibender In Lautertal (IGL)

Die IGL hat mit Schreiben vom 23.10.2022 der Gemeinde Lautertal mitgeteilt, dass sie den o. a. Übergabe- und Nutzungsvertrag zur Franziskuskapelle außerordentlich, hilfsweise ordentlich, zum 31.12.2022 kündigt. Ein Grund wurde nicht benannt. Der Vertrag wurde am 20.05.2000 zwischen der Gemeinde Lautertal und der IGL geschlossen. Er enthält keine Regelung zur Kündigung.

Hintergrund des Vertrages war seinerzeit, dass die IGL zur Darstellung ihrer Handwerkskunst eine Kapelle errichten wollte, aber hierfür kein Grundstück zur Verfügung hatte. Es wurde deshalb vereinbart, dass die IGL die Kapelle auf dem gemeindlichen Grundstück auf dem Bahndamm in Tiefenlauter errichten darf, die Kapelle ins Eigentum der Gemeinde übergeht und die IGL dauerhaft alle anfallenden Instandhaltungskosten trägt. Die Gemeinde ihrerseits hat die Kosten für den Stromanschluss übernommen und trägt seither die laufenden Kosten für Strom und den notwendigen Versicherungsschutz.

Erster Bürgermeister Karl Kolb teilt dem Gemeinderat mit, dass bereits ein konstruktives Sondierungsgespräch zwischen der Gemeinde, der IGL, der Evangelischen Kirchengemeinde Lautertal und der Katholischen Kirchengemeinde St. Marien über die künftige Nutzung und Finanzierung der Kapelle stattgefunden hat, an dessen Ende aber überraschender Weise von der IGL das o. a. Kündigungsschreiben an die Gemeinde übergeben wurde.

Eine Annahme der Kündigung hätte zur Folge, dass künftig die Gemeinde alle Kosten für die Kapelle zu tragen hat. Dies lehnt der Gemeinderat ab. Beide Partner müssten grundsätzlich ihre vertraglich vereinbarten Verpflichtungen erbringen. Zudem sei in dem Kündigungsschreiben kein außerordentlicher Kündigungsgrund benannt. Der Gemeinderat hat deshalb mehrheitlich beschlossen, das Kündigungsschreiben der IGL zurückzuweisen.

Bei allen Wortbeiträgen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wurde die hohe Bedeutung der Kapelle herausgestellt, welche sich zu einem reizvollen lokalen Ausflugsziel und zu einem beliebten kirchlichen und weltlichen Veranstaltungsort entwickelt hat. Es sollten deshalb weitere Sondierungsgespräche mit dem Ziel stattfinden, eine tragfähige und sinnvolle Lösung für alle beteiligten Akteure zu finden.

 

Bauangelegenheiten

Für folgende Baugesuche wurde durch den Ersten Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

Unterlauter, Glender Weg 8, Fl.-Nr. 258 + 262/1: Neubau Ausstellungsgebäude mit Garage

Unterlauter, Am Wehrgraben, Fl.-Nr. 184/0: Neubau Einfamilienhaus mit Carport