Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 07.09.2023


Beteiligungsvereinbarung der Gemeinde Lautertal am Repowering des Windparks Lautertal

Mit dem § 36k des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 verabschiedete die Bundesregierung eine neue Regelung, die es ermöglicht, Gemeinden im Umfeld zukünftiger Windenergieanlagen finanziell stärker von der Windenergienutzung vor Ort profitieren zu lassen. Es ist vorgesehen, dass Anlagenbetreiber den Kommunen bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) in Form einer Abgabe zahlen. Die Umsetzung der Regelung ist für die jeweiligen Betreiber freiwillig und erfordert eine vertragliche Regelung. Seitens der Verwaltung wurde mit dem Betreiber ein entsprechender Vertrag ausgehandelt, wonach die Gemeinde Lautertal eine Vergütung von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde erhält. Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Vertragsentwurf zu. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Unterbringung von drei Partnerklassen der Schule am Hofgarten im Schulgebäude der Mittelschule am Lauterberg

Die Coburg Inklusiv gGmbH hat die weitere Unterbringung von drei Partnerklassen der Schule am Hofgarten im Schulgebäude der Mittelschule am Lauterberg beantragt. Die schulaufsichtliche Zustimmung der Regierung von Oberfranken war zum Ende des Schuljahres 2022/2023 ausgelaufen. Die Außenklassen der Schule am Hofgarten haben sich an der Mittelschule am Lauterberg bestens eingewöhnt und praktizieren eine tatsächlich gelebte Inklusion, von der die Schüler*innen aus beiden Schulen gleichsam profitieren. Aktuell stehen ausreichend Raumkapazitäten zur Verfügung. Der Gemeinderat stimmt der Unterbringung von drei Partnerklassen der Schule am Hofgarten im Gebäude der Mittelschule am Lauterberg für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 zu. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Tank- und Rastanlage „Coburger Land“

Der Gemeinde Lautertal wurde am 23.08.2023 der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Tank- und Rastanlage „Coburger Land“ zugestellt.

In intensiven Vorgesprächen zwischen der Gemeindeverwaltung und der Autobahn GmbH konnte erreicht werden, dass das Volumen für das Regenrückhaltebecken über die gesetzlichen Vorgaben hinaus auf ein 10-jähriges Regenereignis (bisher: 5-jähriges Regenereignis) erhöht wird. Demnach wurde im Planfeststellungsbeschluss ein Rückhaltevolumen von 2.675 m³ festgesetzt. Bei den Entscheidungsgründen zum Planfeststellungsbeschluss heißt es hierzu in den Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes Kronach als zuständige Fachbehörde: „Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Niederschlagswasserspeicherung und die Ableitung weit über das übliche und damit vorgeschriebene Maß hinaus umgesetzt werden. Eine Verschärfung der Abflusssituation durch die geplanten Maßnahmen ist zweifelsfrei nicht zu besorgen.“ Die Regierung von Oberfranken schließt sich der fachlichen Beurteilung des Wasserwirtschaftsamtes Kronach an.

 Seitens der Fraktionen der Überparteilichen Wählergemeinschaft (ÜPW) und der Parteilosen Wählergemeinschaft Neukirchen (PWG) wird dennoch der Antrag gestellt, eine weitere Stellungnahme der Gemeinde Lautertal an die Regierung von Oberfranken zu verfassen, in der weitergehende Maßnahmen zum Hochwasserschutz geprüft werden sollen. Begründet wird dies damit, dass sich insbesondere durch die aufgrund des Borkenkäferbefalls vorgenommenen erheblichen Waldrodungen im Abflussbereich veränderte Voraussetzungen ergeben haben könnten. Möglichkeiten für weitere Hochwasserschutzmaßnahmen seien an der über zwei Kilometer langen Abflussstrecke von der geplanten Tank- und Rastanlage über den Oertelsgraben in die Lauter vorhanden. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Antrag auf Änderung der Ein-/Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung

Dem Gremium liegt ein Antrag von Gemeinderat Dr. Bernd Wicklein vor, neu über die Ein- und Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet zu entscheiden. Der Antrag zielt darauf ab, die Kosten- und Energieeinsparung gegenüber dem subjektiven und objektiven Sicherheitsgefühl der Bürger*innen neu abzuwägen. Die Abschaltzeiten sollen wieder auf täglich von 01.00 Uhr bis 04.30 Uhr - dies entspricht dem Zeitraum vor der Umstellung - festgelegt werden.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 01.09.2022 beschlossen, die Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung wie folgt festzulegen: Mo. - Sa.: 23.00 Uhr bis 04.30 Uhr, So. 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr (= Nacht von Sa. auf So.).

Von den Befürwortern des Antrages wird im Wesentlichen vorgetragen, dass sich bezüglich der Versorgungssicherheit der Bevölkerung positive Änderungen ergeben hätten. Dies sei nun mit dem Sicherheitsgefühl der Bürger*innen neu abzuwägen. Nach Auffassung der Befürworter überwiege nun eindeutig das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen, da die Versorgungssicherheit inzwischen gewährleistet sei und somit das damalige Hauptargument für die Verkürzung weggefallen sei.

Von der „Gegenseite“ wird vorgetragen, dass die bestehenden verkürzten Einschaltzeiten insbesondere auf Schichtarbeiter und Benutzer des ÖPNV abgestimmt wurden. Vom Abschaltzeitraum nach 23 Uhr sei in der Regel nur der private Bereich betroffen. Es gebe lediglich vereinzelte Beschwerden aus der Bevölkerung über die verkürzten Einschaltzeiten. Der überwiegende Teil der Bürger*innen würde die bestehende Regelung mittragen. Gesehen wird auch das Einsparpotential bei den Stromkosten und eine gewisse Vorreiterrolle der Gemeinde im Bereich von Energieeinsparung. Argumentiert wird zudem, dass Tiere und Insekten nachts verlängerte Ruhezeiten brauchen. Auch könne aktuell niemand verlässlich sagen, dass die Versorgungssicherheit im kommenden Winter tatsächlich gegeben sei. Ebenso sei eine Umstellung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, da gerade im Winter nur ganz vereinzelt Menschen nach 23 Uhr zu Fuß unterwegs sind. Diese können mit einfachen Mitteln (Taschenlampe, Handy) Abhilfe schaffen.

 Der Antrag von Gemeinderat Dr. Bernd Wicklein wird bei einem Stimmenverhältnis von 7:7 abgelehnt (keine Mehrheit).

 Einigkeit bestand im Gremium, die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel zu forcieren und sich in diesem Zuge neu mit den Einschaltzeiten zu befassen.

Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf der Fl.-Nr. 784/1 Gemarkung Unterlauter

Die Architekten und Ingenieure Baumann, Löwenstraße 15a, 96450 Coburg, haben beim Landratsamt Coburg einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern auf der Fl.-Nr. 784/1 Gemarkung Unterlauter (neben den sog. „Twin-Towers“) gestellt. Seitens der Gemeinde Lautertal ist zu prüfen, ob die Erschließung des Grundstücks gesichert ist. Laut den vorgelegten Planungsunterlagen soll die Erschließung über die Lauterburgstraße erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung ist hierbei die Erschließung jedoch nicht gesichert, da das Grundstück nicht in ausreichender Breite an eine öffentliche Straße grenzt, in diesem Bereich ein stark frequentierter Geh- und Radweg gekreuzt wird, dieser Geh- und Radweg nicht für die Belastung durch Baumaschinen und den späteren An- und Abfahrverkehr durch die Anwohner geeignet ist und der Regenwasserkanal in der Lauterburstraße keine Kapazität hat, um die zusätzlich anfallenden Wassermengen aufzunehmen. Der Gemeinderat verweigert daher das gemeindliche Einvernehmen, basierend auf der vorgelegten Planung. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Entscheidungsbehörde über den Antrag auf Vorbescheid ist das Landratsamt.

Antrag auf Auffüllung eines Erdwalls um eine Muldenversickerung

Der Antragssteller beabsichtigt die Auffüllung eines Erdwalls um eine Muldenversickerung auf der Fl.-Nr. 430 Gemarkung Oberlauter. Dieser dient dem neu errichteten Milchviehstall auf demselben Grundstück als Entwässerung. Das Vorhaben wird aus Sicht der Verwaltung problematisch gesehen. Aus den Planungsunterlagen geht kein Notüberlauf der Sickermulde hervor. Dadurch läuft bei gefüllter Sickermulde und anhaltendem Niederschlag diese unkontrolliert über. Das Wasser verteilt sich dann auf die tieferliegenden, angrenzenden Grundstücke. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der auf dem Grundstück vorhandene Ton-/Lehmboden nur schwach durchlässig ist und sich daher für die Versickerung schlecht eignet. Dies bestätigt auch das dem Bauantrag beiliegende Bodengutachten. Demnach wird in der Sickermulde nur eine geringe Menge des Niederschlagwassers versickern. Bei langanhaltendem oder starkem Regen wird diese zwangsläufig und regelmäßig überlaufen. Dem Bauantrag liegt auch keine Berechnung über das anfallende bzw. zu speichernde Niederschlagswasser bei. Der Gemeinderat verweigert aus den genannten Gründen dem vorgelegten Bauantrag die Zustimmung. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Entscheidungsbehörde über den vorgelegten Antrag ist das Landratsamt.

Auftragsvergabe für eine Buswartehalle in der Coburger Straße

An der Bushaltestelle in der Coburger Straße gegenüber der Sparkasse wird ein Buswartehäuschen errichtet. Der Gemeinderat beschließt Vergabe des Auftrags in Höhe von 9.888,90 EUR. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Vergabe der Sanierungsarbeiten zur Setzung an der Kanaltrasse in Tremersdorf

Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabevergabe von dringend notwendigen Sanierungsarbeiten zur Kanalsetzung im Bereich des Anwesens Buchenleite 1 in Tremersdorf in Höhe von 10.293,50 EUR. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Vergabe der Entsorgung des Aushubmaterials aus dem Bau des Verbindungsweges „Frankenstraße-Zentstraße“

Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe über das Laden, Transportieren und Deponieren von ca. 250 m³ Aushubmaterial, welches beim Bau des Verbindungsweges „Frankenstraße-Zentstraße“ entstanden ist, zu einem Gesamtpreis von 17.507,88 EUR. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Beteiligung der Gemeinde Lautertal an Bauvorhaben benachbarter Kommunen

Im Rahmen der Beteiligung als benachbarte Kommune erhebt der Gemeinderat keine Einwendungen bei den Bauvorhaben der Stadt Rödental „2. Bebauungsplanänderung beim Gewerbegebiet an der A 73“ und „Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB in den Sanierungsgebieten Oeslau und Mönchröden“, da Belange der Gemeinde Lautertal hiervon nicht betroffen sind. Die Beschlussfassungen erfolgen einstimmig.

Sanierung des Rad-/Wirtschaftsweges Rottenbach-Tremersdorf

Die Tief- und Straßenbauarbeiten für die Sanierung des Rad-/Wirtschaftsweges zwischen Rottenbach und Tremersdorf wurden über die Vergabestelle der Stadt Coburg ausgeschrieben. Die Auftragswertschätzung für die Sanierung lag bei 453.842,20 EUR. Erfreulicherweise liegt das wirtschaftlichste Angebot bei 322.153,23 EUR und somit um 131.668,97 EUR unter der Kostenschätzung. Für den Ausbau des Weges erhält die Gemeinde vom Amt für Ländliche Entwicklung Zuwendungen in Höhe von 65 % der Baukosten und für die wegbegleitenden Struktur- und Landschaftselemente zur Wasserrückhaltung Zuwendungen in Höhe von 75 % der Baukosten. Zusätzlich wurden beim Landratsamt Fördermittel in Höhe von 75.000 € im Rahmen des neuen Radwegekonzepts des Landkreises beantragt. Somit hält sich der gemeindliche Anteil bei dieser Maßnahme in einem vertretbaren Rahmen. Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe für die Tief- und Straßenbauarbeiten zur Sanierung des Rad-/Wirtschaftsweges zu. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.