Aus dem Gemeinderat wird berichtet - April


Kinosommer 2023
Auch in diesem Jahr findet wieder der Lautertaler Kinosommer statt. Terminiert ist die Veranstaltung auf das Wochenende vom 28.07. bis 30.07.2023. Der Gemeinderat fasst hierzu bei einer Gegenstimme den entsprechenden Beschluss.

„Solarpark Hell“ auf dem Gebiet der Gemeinde Meeder
Nördlich der Ortschaft Großwalbur auf dem Gebiet der Gemeinde Meeder entsteht der „Solarpark Hell“. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch wird die Gemeinde Lautertal um Stellungnahme gebeten. Der Gemeinderat nimmt den vorgelegten vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan und die 19. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes „Solarpark Hell“ gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht vorgebracht. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Anschaffung eines Kleintraktors
Der Gemeinderat beschließt bei einer Gegenstimme die Anschaffung eines Kleintraktors für die Pflege der gemeindlichen Außenanlagen zu einem Kaufpreis in Höhe von 75.565,00 EUR.

Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Bayern 2023
Im Jahr 2023 finden in Bayern die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz.

Durch den Präsidenten des Landgerichts Coburg wurde die Gemeinde Lautertal aufgefordert, mindestens sechs Personen für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen im hiesigen Gerichtsbezirk vorzuschlagen. Die Gemeinde hat daraufhin durch öffentliche Bekanntmachung, Hinweise im Kommunenfunk sowie auf der gemeindlichen Homepage um interessierte Bürgerinnen und Bürger geworben.

Im Jahr 2023 finden in Bayern die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz.

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 17.03.2023 sind bei der Gemeinde 17 Bewerbungen eingegangen. Es ist möglich, auch eine deutlich über der Mindestzahl liegende Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern zu melden, sofern keine Ausschlussgründe erkennbar sind.

Der Gemeinderat beschließt deshalb, alle siebzehn Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Lautertal für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 im Rahmen der Schöffenwahl Bayern 2023 aufzunehmen. Die Vorschlagsliste kann im Rathaus eingesehen werden. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Geländeauffüllung im Ortsteil Neukirchen mit Aushubmaterial des neuen Bauhofs
Auf der Flurnummer 375 in der Gemarkung Neukirchen ist eine Geländeauffüllung mit Aushubmaterial des neuen Bauhofs vorgesehen.

Bei der Gesamtbaumaßnahme (Bauhof mit Hackschnitzelheizung und Zufahrt) fallen ca. 5.000 m³ Erdaushub an, der auf dem o. a. landwirtschaftlich genutzten Flurstück eingebaut werden soll. Dies stellt für die Gemeinde Lautertal die wirtschaftlichste Variante dar.

Dabei wird die maximale Aufschüttung 1,90 Meter betragen. Der Aushub wird dabei lagenweise in Schichten von maximal 30 cm Stärke eingebaut und verdichtet, so dass es zu keinen Abrutschungen kommen kann. Die Ausführung wird baubegleitend durch geotechnische Kontrollprüfungen begleitet. Das Aushubmaterial wurde im Zuge der Planung engmaschig im noch eingebauten Zustand beprobt. Die Analysen waren unauffällig.

Die entsprechende Beschlussfassung zu dem Vorhaben erfolgt einstimmig.

Anschaffung eines neuen Mehrzweckfahrzeuges für die Feuerwehr Lautertal
Bereits in der 27. Sitzung des Gemeinderates am 03.11.2022 wurde der Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2023 - 2027 beschlossen. Darin ist die Anschaffung eines neuen Mehrzweckfahrzeuges (MZF) als Ersatz für den im Jahr 1999 erstmals zugelassenen Mannschaftstransportwagen (MTW) vorgesehen. Das Altfahrzeug ist mit verschiedenen Mängeln behaftet und wird voraussichtlich keine gültige Hauptuntersuchung mehr erhalten. Das Neufahrzeug stellt eine deutliche Verbesserung der Einsatzbereitschaft dar. Im Gemeindehaushalt 2024 sind für die Neuanschaffung 180.000 € veranschlagt. Die zu erwartenden Zuschüsse betragen 18.000 €. Die Auslieferung wird erst im kommenden Jahr erfolgen. Aufgrund der Komplexität der vergaberechtlichen und feuerwehrtechnischen Anforderungen wird sich die Gemeinde der Expertise eines Fachplaners bedienen. Die notwendigen Beschlussfassungen zur Beschaffung des Mehrzweckfahrzeugs (MZF) und zur Beauftragung des Fachplaners erfolgen einstimmig.

Auftragsvergaben
Der Gemeinderat vergibt Aufträge für Tiefbauarbeiten für zwei Hausanschlüsse „Am Wehrgraben“ in Höhe von 15.668,29 € und für den Einbau einer Blitzschutzanlage im Kindergarten „Klecks“ in Höhe von 12.091,77 €. Die entsprechenden Beschlussfassungen erfolgen einstimmig.