Fördermöglichkeiten für Streuobstwiesenbesitzer durch den Streuobstpakt Bayern!


Die Pflege und Nachpflanzung von hochstämmigem Streuobst außerhalb von Hausgärten wird weiterhin von Freistaat Bayern und Landkreis Coburg voll finanziert. Seit über zwei Jahren gibt es den „Streuobstpakt Bayern“, der von der Staatsregierung mit Naturschutzverbänden, Bauernverband, Baumschulen, Safterzeugern und weiteren Partnern geschlossen wurde. Dieser sieht vor, bis 2035 die Zahl der Hochstamm-Streuobstbäume in Bayern um netto eine Million von heute etwa 6 Mio. auf 7 Mio. zu erhöhen. Noch um 1965 gab es einmal über 20 Mio. Obstbäume in Bayern. Streuobstwiesen sind aus ökologischen Gründen hoch wertvolle Lebensräume der Kulturlandschaft. Sie sind z.B. Lebensraum von 5.000 verschiedenen heimischen Arten. Sie sind aber auch für Obst, Apfelsaft, Brände, Dörrobst und viele weitere Produkte wichtig und nicht zu unterschätzen. Die Eigenversorgung mit Obstprodukten liegt in Deutschland gerade mal bei ca. 20%.

Um die genannten Ziele zu erreichen, fördern Freistaat Bayern und Landkreis Coburg die Neupflanzung von jungen Hochstamm-Obstbäumen in der offenen Landschaft und direkt am Ortsrand außerhalb von eingezäunten Grundstücken auf fachlich dafür geeigneten Flächen (also nicht in Bachtälern oder auf staunassen Flächen o.ä.) zu 100 %! Übernommen werden alle Kosten für Obstbaum, Pfosten, Stammschutz, Bindestrick, Kleinmaterialien sowie die Kosten für die Arbeitszeit (Loch ausheben, Pflanzarbeiten). Der Eigentümer muss nur die Fläche dafür für mindestens 20 Jahre bereitstellen und in den Folgejahren nach der Pflanzung die Folgepflege zuverlässig gewährleisten (z.B. gießen bei Trockenheit, Erziehungsschnitt, nach einigen Jahren die Pfosten und Bindestricke entfernen). Der Obstbaum geht dann voll in seinen Besitz über. Die Fläche kann außerdem ins Vertragsnaturschutzprogramm bei der staatlichen Naturschutzbehörde am Landratsamt aufgenommen werden, wo für den Erhalt von Obstbäumen jährlich 12 €/Baum gewährt wird (womit die Folgepflege nach einer Neupflanzung weitgehend finanziert werden kann, wenn man sie selber nicht durchführen kann).

 Aber nicht nur die Neupflanzung, auch die fachgerechte, ökologisch ausgerichtete Pflege des vorhandenen Bestands kann über den Streuobstpakt Bayern auch auf Privatflächen erstmals finanziert werden! Dazu gehört der Erziehungsschnitt von jungen und mittelalten Obstbäumen sowie die Erhaltungspflege von gesunden Altbäumen, damit diese nicht vorzeitig an ihrem eigenen Gewicht oder Mistelbefall zusammenbrechen. Wichtig ist bei Letzteren aber z.B. der Erhalt von starkem Totholz, Baumhöhlen oder anderer ökologisch wertvoller Baumbestandteile. Ziel ist hier die Verlängerung der Lebensspanne des Altbaumes, da der Baum gerade im Alter erst seine volle ökologische Wertigkeit entfaltet (z.B. als Brutplatz von Höhlenbrütern und für Holz bewohnende Insekten).

 Anträge für Neupflanzungen und Obstbaumpflege werden das Jahr über gesammelt und in jedem Januar einmalig an die Regierung von Oberfranken als Gesamtpaket des Lkr. Coburg zur Förderung eingereicht. Wenn dann (meist im September) die Bewilligung der Haushaltsmittel von der Regierung erteilt worden ist, kann die Maßnahme durchgeführt und anschließend abgerechnet werden (die Bewilligung gilt dann meist für ein ganzes Jahr). Antragstellung und Abwicklung der Fördermodalitäten übernimmt im Lkr. Coburg der Landschaftspflegeverband Coburger Land e.V. mit seinen Geschäftsstellen am Landratsamt Coburg und beim Maschinenring. Wer also derartige Maßnahmen (Neupflanzung oder Obstbaumpflege über den Streuobstpakt) außerhalb von Hausgärten gerne durchführen möchte, kann sich zur weiteren Beratung an den Landschaftspflegeverband wenden (09561/5144409). Die nächste Antragstellung für neue Planungen aus diesem Jahr erfolgt dann im Januar 2025; die Maßnahmendurchführung etwa ab Herbst 2025.

 Frank Reißenweber
Arten und Biotopschutz
Landratsamt Coburg